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Schon eine kleine Nachlässigkeit kann dem Besitzer einer Immobilie teuer zu stehen kommen, hat er nicht dafür gesorgt bei Schnee rechtzeitig zu räumen und jemand bricht sich ein Bein. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder Haus- oder Grundstücksbesitzer für entstandene Schäden. Daher sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung obligatorisch abgeschlossen werden. Sachschäden sind nicht so schlimm, doch es ist tragisch, kommt eine Person zu schaden.
Denn ist eine Person dauerhaft durch Verletzen der Sorgfaltspflicht geschädigt, könnte dies zur Folge haben, dass ein Leben lang gezahlt werden muss. Umso wichtiger ist es dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu haben. Diese Versicherung tritt ein, wenn bei Sachschaden etwas repariert bzw. wiederbeschafft werden muss, oder trägt die Kosten für einen Ausfall. Bei Personenschäden werden Behandlung, Schmerzensgeld und gegebenenfalls eine lebenslange Rente gezahlt.
Ein Haus- bzw. Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich zur Haftung verpflichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Daher kann es durchaus passieren, dass ein Schadensanspruch eine Frage der Existenz wird. Außerdem können von der Haus- und Grundbesitzerversicherung auch Forderungen des Geschädigten, die nicht berechtigt sind, abgewiesen werden. Die Versicherung umfasst Grundstücke ohne Gebäude, Häuser, Garagen, selbst bewohnte Mehrfamilienhäuser und privat genutzte Mietobjekte des Eigentümers. Ebenso sind selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen von Eigentümergemeinschaften mit eingebunden.
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