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Es kommt häufiger vor, dass beim Bau eines Eigenheims, um die Baukosten zu reduzieren, die ganze Familie und Freunde mit Hand anlegen. Dies ist natürlich erfreulich, doch wird dabei genauso häufig vergessen, wie gefährlich dies werden kann. Schnell ereignet sich ein Unfall und einer der Helfer liegt auf einmal schwer verletzt im Krankenhaus. Genau aus diesem Grund sollte unbedingt eine Bauhelfer-Unfallversicherung für die Zeit des Bauens abgeschlossen werden.
Diese private Versicherung schützt den Bauherrn, seine Familie und die sonstigen Helfer. Dabei kann bei Abschluss der Police gewählt werden, ob im Falle eines Anspruchs eine einmalige Abfindung oder eine lebenslange Rente gezahlt wird. In der Regel muss die Maximalanzahl der Helfer, die auf der Baustelle mitarbeiten angegeben werden. Sind die Bauarbeiten beendet, so erlischt auch die Bauhelfer-Unfallversicherung. Eine sinnvolle Versicherung, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wird.
Bei einem Bau, der gewerblich hochgezogen wird, unterscheidet sich die Versicherung im Falle eines Unfalls insofern, dass die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Pflichtversicherung eintritt. Das Bauvorhaben wird vom Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft vorher angemeldet. Dabei spielt es keine Rolle ob die Bauarbeiter und Helfer bereits privat abgesichert sind. Allerdings sind Bauherr und Familienangehörige dabei nicht versichert. Können sich jedoch mit einer freiwilligen Bauherrenversicherung bei der Berufsgenossenschaft schützen.
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