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Während der Bauarbeiten eines Neubauprojektes bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz, wenn u. a. eine schlechte Beschilderung oder Beleuchtung auf der Baustelle ein Unfall passiert. Denn es ist die Pflicht des Bauherrn, die Baustelle immer so abzusichern, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Der Bauherr haftet auch, sollte er diese Pflichten z. B. dem Bauleiter oder, arbeiten mehrere Firmen zusammen, einer sonstigen Aufsichtsperson übertragen haben.
In der Baustellenverordnung sind die Vorschriften, die bei einem Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen, klar geregelt. Daher muss eine speziell ausgewählte Person, z. B. der Architekt, darüber wachen, dass der Arbeitsschutz und die Vorschriften für Gefahrengut strikt eingehalten werden. In der Regel arbeiten meist mehrere Firmen zusammen, sodass ein sogenannter Koordinator, der alle vertritt, notwendig ist. Zumindest wenn der Bauherr selbst diese Aufgabe nicht übernimmt oder übernehmen will.
Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen das Bauherrenrisiko bereits in einer Privathaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in Zusammenhang mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Davon abhängig ist die Bausumme, die oft in diesen Versicherungen auf eine bestimmte Höhe beschränkt ist. Fällt der Betrag für das Bauprojekt dann höher aus, muss gesondert eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auf der ganz sicheren Seite ist der Bauherr, entschließt er sich gleich eine Feuerrohbauversicherung hinzu zunehmen.
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