Elementarschadenversicherung

Elementare Schäden, die einen natürlichen Ursprung haben, sind nicht automatisch in der normalen Gebäude- und Hausratsversicherung mit eingeschlossen. Dies ist in jedem Fall für diejenigen Besitzer einer Immobilie wichtig, die in einem Gebiet wohnen, das für Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben prädestiniert ist. Die Elementarschäden können jedoch optional mit abgeschlossen werden. Voraussetzung ist natürlich seitens der Versicherer eine eingehende Prüfung im Vorlauf des Vertragsabschlusses.

In der Regel ist es kein Problem, eine Immobilie gegen einen Sturmschaden zu versichern. Dies ist heute mehr oder weniger schon obligatorisch. Jedoch außerordentliche Schäden, wie z. B. ein Erdrutsch ist kein Einzelschaden, sondern ein Naturereignis, das mehrere Schadensfälle auf einmal hervorruft. So kann innerhalb weniger Minuten eine Summe in Millionenhöhe entstehen. Daher ist es verständlich, je höher das Risiko ist, desto höher fällt auch die Prämie aus.

Aus diesem Grund sollte in einem Risikogebiet, eine Elementarschadenversicherung als Option in einer Gebäude- und Hausratsversicherung enthalten sein. Allerdings kann dabei ein einzelner Elementarschaden nicht ausgewählt werden. So ergibt es sich dann von selbst, eine separate Elementarschadenversicherung abzuschließen. Denn im Falle einer Katastrophe sollten alle Schäden wirklich abgedeckt sein, besonders wenn niemand für die Schadensursachen verantwortlich ist, wie z. B. bei einer Sturmflut, einem Erdbeben oder einem Vulkanausbruch.












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